Aktion Silbermöwe

Wie die "Aktion Silbermöwe" hilft

Ohne Abzug gehen die Geldspenden an die Empfänger. Denn alle anfallenden Arbeiten werden von der Redaktion des "pilger" in enger Zusammenarbeit mit der Diözesanstelle für weltkirchliche Aufgaben, der Bischöflichen Finanzkammer im Bischöflichen Ordinariat erledigt.

Die Liga-Bank übernimmt die Überweisungen. Was mit dem Geld passiert, wo das Engagement Zeichen der Solidarität setzt, erfahren die Spender unter anderem durch Briefe der Missionare und Entwicklungshelfer, die im "pilger" abgedruckt werden.

So wird die "Aktion Silbermöwe" zu einer Kommunikationsplattform zwischen den Helfern in der sogenannten "Dritten Welt", den Menschen dort, und den engagierten Katholiken im Bistum.

 

Bei Naturkatastrophen benötigen Menschen schnelle Hilfe. Die Aktion Silbermöwe arbeitet daher mit den kirchlichen Hilfswerken zusammen.

 

Was wichtig ist

  • Die "Aktion Silbermöwe" arbeitet eng mit den großen kirchlichen Hilfswerken zusammen.
  • Viele Projekte, wenn es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen geht, werden gemeinsam mit dem Missionswerk der Kinder in Aachen gefördert (dabei wird die Spendensumme nochmals aufgestockt).
  • Es gibt die Möglichkeit zu zweckgebundenen Spenden für Missionare und Missionarinnen, für bestimmte Projekte, zur Unterstützung von Missionaren und Projekten durch regelmäßige Spenden sowie durch Vermächtnisse.

Spendenkonto

Spenden zugunsten der Projekte der "Aktion Silbermöwe" sind möglich auf folgendes Konto: Bistum/Silbermöwe Nummer 36340 bei der LIGA-Bank Filiale Speyer, Bankleitzahl 75090300

Tragen Sie gegenbenenfalls den Namen eines Missionars, eines Hilfsprojektes oder ein Stichwort auf dem Überweisungsträger ein, um für Ihre Spende eine Zweckbestimmung zu erreichen. Eingegangene Spenden werden zeitnah in der Bistumszeitung "der pilger" veröffentlicht. 

Spendenquittungen werden auf Wunsch gerne ausgestellt, dazu muss der Überweisungsträger Name des Spenders, Anschrift und den Hinweis "SQ" enthalten. 

Bis 200 Euro erkennt das jeweilige Finanzamt aber auch den Kontoauszug bzw. den Durchschlag des Überweisungsträgers als Nachweis an.

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