
Die Kirche will weiterhin offensiv mit dem Thema Missbrauch umgehen, kündigte Erzbischof Zollitsch an. Foto: KNA
Die katholischen Bischöfe Deutschlands haben sich auf eine Neufassung der kirchlichen Richtlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch geeinigt. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am 23. August in Bonn mitteilte, soll der Text am 31. August vom Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, dem Trierer Bischof Stephan Ackermann, vorgestellt werden. Bis dahin sollen noch kleine redaktionelle Änderungen eingefügt werden.
Über konkrete Inhalte war nichts zu erfahren. Ausdrücklich heißt es aber in der Pressemitteilung der Bischofskonferenz, dass sich die Leitlinien auf „Kleriker, Ordensangehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ beziehen.
Die 27 Diözesenbischöfe hatten am 23. August bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg über Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal in der Kirche beraten. Ziel war eine Präzisierung der 2002 verabschiedeten Leitlinien. Ziel der Bischöfe ist es unter anderem, offensiver mit dem Thema umzugehen und stärker auf Prävention zu setzen, wie der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, in der vergangenen Woche ankündigte. Der genaue Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Leitlinien steht noch nicht fest.
Strittig war bisher vor allem die Frage, ob es eine generelle Pflicht geben soll, bei jedem begründeten Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dies hatten die bayerischen Bischöfe im März beschlossen. Opferschutzverbände warnen jedoch vor einer solchen Pflicht, da ein Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden von den Opfern nicht immer gewünscht werde. Die bisherige Praxis im Bistum Speyer sieht eine zwingende Einschaltung der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Der Essener Psychiater und Gutachter Norbert Leygraf sagte zu den Bemühungen der Kirche, die neuen Leitlinien sollten eine „Kultur des Rückfallvermeidens“ befördern. Sollte es trotzdem zu Verfehlungen von Geistlichen kommen, müsse dass Gespräch mit Opfern und Tätern im Vordergrund stehen, sagte Leygraf im Deutschlandradio. Opfer sollten dazu ermutigt werden, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Bei Tätern solle eine mögliche weitere Verwendung im kirchlichen Dienst durch Spezialisten genauestens überprüft werden.
Eine Verbindung zwischen der priesterlichen Ehelosigkeit und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen schloss Leygraf zum wiederholten Male aus. Der Zölibat mache keinen Mensch zu einem pädophilen Täter. Im Gegenteil würden derartige Handlungen von Geistlichen weitaus seltener begangen als von anderen Männern. Wenn jedoch ein Priester mit seinen moralischen Ansprüchen junge Menschen sexuell missbrauche, „ist das natürlich umso schrecklicher“, betonte der Psychologe.
Die evangelische Kirche hatte Ende Februar ihre Grundsätze für den Umgang mit Fällen von Pädophilie, sexuellem Missbrauch Minderjähriger und Kinderpornografie von 2002 noch einmal bestätigt. Bei Missbrauchsverdacht werden in der evangelischen Kirche betroffene kirchliche Mitarbeiter sofort suspendiert. Bei begründeten Anschuldigungen und Verdachtsmomenten wird Strafanzeige erstattet, wenn es noch keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gibt.
(kna)
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