Wochenkommentar

Donnerstag, 02. Februar 2012

Zeugen Jehovas wollen raus aus der Sekten-Ecke

Gleichstellung nach Verwaltungsgerichts-Urteil mit den beiden großen Kirchen

Es war zu erwarten. Die Zeugen Jehovas müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz in Rheinland-Pfalz mit den beiden großen Kirchen gleichgestellt werden, nachdem dies in fast allen anderen Bundesländern bereits geschehen ist. Ausnahmen: Bremen, Baden-Württemberg und eben Rheinland-Pfalz.
Die Entscheidungsgrundlage des Mainzer Gerichts ist trotzdem schwer nachzuvollziehen. Es weigerte sich zum Beispiel im Zusammenhang des Verfahrens, Aussteiger zu hören. Die vorliegenden Fakten seien Beleg dafür, dass die Zeugen Jehovas „fundamentale Verfassungsprinzipien beachten und einhalten“. Das Land sieht das anders. Die Zeugen Jehovas würden politischen Wahlen und gesellschaftlichen Organisationen fernbleiben und nicht dem Gemeinwohl dienen. Das Gericht hält dagegen: Eine „Gemeinwohldienlichkeit“ könne nicht vo-rausgesetzt werden. Da reibt man sich die Augen: Eine Organisation erhält vom Staat erhebliche Privilegien und Steuervorteile – und muss dabei nicht einmal dem Gemeinnwohl dienlich sein. Das ist nicht zu verstehen.
Die Zeugen Jehovas wollen aus der Sekten-Ecke raus, ist sich der Beauftragte für Sekten- und Weltanschauungsfragen des Bistums Mainz, Eckhard Türk, sicher. „Der Körperschaftsstatus ist zunächst einmal ein Imagegewinn nach außen.“ Mit Blick auf die Lehre der Zeugen Jehovas sei hingegen schwer nachzuvollziehen, warum diese überhaupt einen Pakt mit dem Staat eingingen. Schließlich glaubten sie, dass er bald untergehe, sagte der Sekten-Experte dem epd. Und folgerichtig heißt es auf der Homepage der Wachtturmgesellschaft: „Wir freuen uns, Sie auf der Website von Jehovas Zeugen in Deutschland K.d.ö.R. begrüßen zu dürfen.“ Der Organisation, die nach eigenen Angaben in Rheinland-Pfalz 10000 Mitglieder hat, ist der Hinweis auf „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ wichtig. Es sei bedenklich, wenn die Zeugen Jehovas sich jetzt den „Mantel der Harmlosigkeit und Seriosität umhängen können“, mein daher auch Eckhard Türk.
Es geht nicht um die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit; diese gehört zu den höchsten Gütern unserer Gesellschaft und unseres Staates.  Aber die Kriterien, die eine (Glaubens)Gemeinschaft staatlicherseits besonders förderungswürdig machen, dürfen nicht verwischt werden. Damit wird der Beliebigkeit Tor und Tür geöffnet. (Norbert Rönn)

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