Freitag, 26. November 2021
Gottesdienstbesuch nur mit 3G-Nachweis
Beim Empfangsdienst vorlegen
Ab sofort müssen die Gottesdienstbesucher einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Der Empfangsdienst ist angehalten, sich diesen Nachweis zeigen zu lassen. Die Regelung gilt nicht für Kinder Auch müssen alle Gottesdienstteilnehmer beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren. Generell – auch während des Gottesdienstes - ist eine FFP2 oder medizinische Maske zu tragen. Beim Singen und beim Kommuniongang muss diese ebenfalls anbehalten werden. Außerdem werden die Gottesdienstbesucher gebeten, auf den üblichen Abstand zu achten. Daten werden derzeit keine erfasst. Auch wenn diese Vorschriften unangenehm seien, seien sie in Anbetracht der hohen Corona-Fallzahlen unumgänglich, bittet Pfarreiratsvorsitzender Bernhard Wittling um Verständnis. „Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut.“
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