Donnerstag, 31. Juli 2025
Die meisten Vorgänge im vergangenen Jahr im Bistum Trier
Von 2021 bis Juni 2025: Kommission erfasst 4 500 Anträge von Missbrauchsopfern in der Kirche
Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche haben seit Anfang 2021 bis Ende Juni 2025 insgesamt 4 504 Anträge bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA eingereicht. Dazu zählen 2 992 sogenannte Erst- und Folgeanträge, wie aus der aktuellen Statistik auf der Homepage der Kommission mit Stand von 29. Juli hervorgeht. In 489 weiteren Fällen machten Betroffene neue Informationen geltend, in 1 023 Fällen reichten sie Widerspruch ein. Diese wiederholten Anträge „wirkten sich verlangsamend auf die Zahl der Erledigungen aus“, wie die Kommissionsvorsitzende Margarete Reske in dem jetzt vorgelegten Tätigkeitsbericht für 2024 bedauerte. Zugleich hält der Bericht fest, dass die Zahl der Erst- und Folgeanträge im Vergleich zu den Jahren davor deutlich zurückging.
Sechsstellige Summen in Einzelfällen
Die UKA hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen. Sie legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Dem Verfahren liegt eine von den deutschen Bischöfen beschlossene Ordnung zugrunde. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberem Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
Eine neue Situation hatte sich 2023 durch ein Urteil des Landgerichts Köln ergeben. Damals sprachen die Richter einem Mann, der in seiner Zeit als Messdiener missbraucht wurde, ein Schmerzensgeld von 300 000 Euro zu. Das katholische Bistum Mainz verpflichtete sich im vergangenen Monat in einem Vergleich vor dem Mainzer Landgericht dazu, einem Opfer sexualisierter Gewalt 340 000 Euro zu zahlen.
Fast 77 Millionen Euro für Betroffene
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen wies laut Jahresbericht seit Anfang 2021 bis Ende 2024 die Zahlung von fast 76 665 300 Euro für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche an. In zwölf Prozent der Fälle lag die Summe über 50 000 Euro, in 31 Fällen über 250 000 Euro. Für Schlagzeilen sorgte vor einem Jahr eine Entscheidung der UKA, die einem im niederbayerischen Aldersbach lebenden Missbrauchsopfer 330 000 Euro zusprach. Für das Bistum Essen, in dem sich laut Medienberichten der sexuelle Missbrauch zwischen 1965 und 1968 ereignete, soll dies eine Rekordsumme gewesen sein.
Bistum Trier führt Statistik 2024 an
Aus dem nun vorgestellten UKA-Jahresbericht geht weiter hervor, dass die meisten Vorgänge 2024 aus den Bistümern Trier (82), Münster (71) und Aachen (66) kamen. Bei der Gesamtzahl der seit Anfang 2021 eingereichten Vorgänge lag Münster mit 428 an der Spitze vor Köln (297) und Freiburg (295).
Die Zahl der im Jahr 2024 eingereichten Vorgänge der Ordensgemeinschaften lag den Angaben zufolge in der Summe mit 145 erheblich unter der Zahl der Bistümer (670). Auf den Deutschen Caritasverband entfielen 14 Vorgänge. Einzelne Ordensgemeinschaften waren laut Jahresbericht mit relativ hohen Fallzahlen vertreten. So verzeichnet die Statistik für 2024 insgesamt 21 Eingänge für die Redemptoristenprovinz St. Clemens, 20 für die Salesianer, 18 für die Jesuiten, 16 für die Pallottiner sowie zehn für die Steyler Missionare. (Joachim Heinz, kna)