Redaktion der pilger

Mittwoch, 27. Juni 2012

Spannungsfeld zwischen Prinzip und Praxis

Im Zentrum der Diskussion: Der Ausschluss von geschiedenen Wiederverheirateten vom Kommunionempfang. Foto: dapd

Katholische Kirche diskutiert auf vielen Ebenen über Geschiedene

Jung gefreit und doch bereut. Horst Seehofer hat das durchgemacht, Christian Wulff auch. Zwei katholische Polit-Promis, die beide nach einer gescheiterten Ehe nochmals geheiratet haben. Für das Kirchenrecht ein klarer Fall: Wer zu Lebzeiten des ersten Partners mit einem neuen Schatz auf dem Standesamt die Ringe tauscht sowie Tisch und Bett mit ihm teilt, lebt in schwerer Sünde. Und darf weder zur Kommunion noch zur Beichte gehen. Das Problem ist weit verbreitet. Mittlerweile enden fast vier von zehn Ehen vor dem Scheidungsrichter. 
Auch für Peter und Paula „Normal-Katholik“ ist eine zweite Ehe kein  Tabu mehr. Immer mehr Pfarrer fordern „mehr Barmherzigkeit“ und handeln bereits in eigener Regie. Seelsorgerischen Handlungsbedarf sehen auch einige Bischöfe. Trotz klarer Worte des Papstes gewinnt die Diskussion im deutschsprachigen Raum an Fahrt, auf allen möglichen Ebenen. 
Wegen der Situation vieler Menschen seien Verbesserungen „überfällig“, mahnt das Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx sieht auch die Deutsche Bischofskonferenz gefragt: „Wie gehen wir mit einem Scheitern um?“ Und der Konferenz-Vorsitzende Erzbischof Robert Zollitsch sprach hier von einer „Frage der Barmherzigkeit“. Das war kurz vor dem Papstbesuch im Herbst und brachte ihm prompt eine kritische Anmerkung des Kölner Kardinals Joachim Meisner ein, der an die Unauflöslichkeit der Ehe erinnerte. 
In Österreich und einigen deutschen Bistümern „outen“ sich derweil Priester in mehr oder weniger starken Gruppen: In Passau, Freiburg und abgeschwächt in Köln sagen sie öffentlich, dass sie die Kommunion auch Menschen reichen, bei denen es das Kirchenrecht verbietet: wiederverheirateten Geschiedenen. Eine Rolle spielt das Thema ferner in manchem Diözesanrat und beim bundesweiten 
Dialogprozess der katholischen Kirche. 
Sie steckt in einem Dilemma: Wie kann sie an dem Ideal „bis dass der Tod euch scheidet“ festhalten – und zugleich eine lebensnahe und glaubwürdige Lösung anbieten, wenn die Ehe doch in die Brüche gegangen ist? Abgesehen von einer Annullierung nach Kirchenrecht, die für die meisten nicht in Frage kommt. 
Die meisten protestantischen Kirchen sehen das Problem anders. Sie halten es mit einem geflügelten Wort des Reformators Martin Luther – und betrachten die Ehe nur als „weltlich Ding“. Nochmal anders verfahren die orthodoxen Kirchen, die seit langem das Prinzip der „Oikonomia“ beherzigen. Das bedeutet so viel wie „kluge Haushaltung“ und bezieht sich nicht auf den Regel-, sondern den Ausnahmefall. Dann sind Abweichungen geduldet zwischen Leben und Lehre, zwischen Praxis und Prinzip – im Namen der von Jesus vorgelebten Barmherzigkeit. 
Wobei orthodoxe Geistliche Scheidungen keineswegs gutheißen: Auch 
falls die einstigen Schmetterlinge im Bauch zu Kampfjets geworden sind – wenn eben möglich, sollen die Partner ihre Ehe kitten. Wenn das nicht geht und quasi der „Tod der Ehe“ feststeht, ist auch eine zweite, in einigen Kirchen des Ostens sogar eine dritte kirchliche Heirat möglich. Die Zeremonie verläuft allerdings nicht mehr so feierlich und enthält Elemente der Buße. Vor diesem Hintergrund vertreten manche katholischen Theologen die Ansicht, dass auch Rom in Sachen Wiederheirat einen größeren Spielraum gewähren könnte. 
Die „Bewahrer“ dagegen fürchten einen Dammbruch. Sie treibt die Sorge um, dass allzu häufig angewandte Barmherzigkeit letztlich am Prinzip selbst rüttelt: der Unauflöslichkeit der Ehe. Weil Scheidungen in der westlichen Welt eben alles andere als Einzelfälle sind. Außerdem erinnern sie an das Jesus-Wort „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“. Anfang Juni betonte Papst Benedikt XVI. erneut, dass wiederverheiratete Geschiedene „nicht die Absolution und die Kommunion empfangen können“. Zugleich müssten die Gemeinden dafür sorgen, dass sie sich geliebt und nicht ausgeschlossen fühlten, so der Papst. Ein schwieriger Spagat für Bischöfe, Pfarrer und nicht zuletzt für die betroffenen Paare. (Thomas Winkel)

 

„Vielleicht doch eine Lösung für Einzelfälle“

Ein Kirchengerichtsleiter zum Umgang mit Wiederverheirateten

Der Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen wird derzeit heftig diskutiert. Im Fokus der Debatte steht ihr Ausschluss vom Kommunionempfang. Im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläutert der Leiter des Würzburger Kirchengerichts, Stefan Rambacher, diese Norm und wie mit ihr in der Praxis umgegangen wird. Der Domkapitular ist Vorsitzender der deutschsprachigen Offizialenkonferenz und der Konferenz der Verwaltungskanonisten der Diözesen Deutschlands.

Herr Offizial Rambacher, warum darf ein Katholik, der sich hat scheiden lassen und erneut heiratet, nicht zur Kommunion gehen oder beichten?
Rambacher: Im Judentum war die Ehescheidung zur Zeit Jesu gestattet.
Das hat Jesus kritisiert und zurückgewiesen. Für ihn verstieß diese Praxis gegen den Schöpferwillen Gottes, der Mann und Frau zu unwiderruflicher und treuer Lebensgemeinschaft bestimmt hat. Ja, Jesus hat eine Wiederheirat nach Scheidung sogar deutlich als Ehebruch qualifiziert. Die Kirche sieht die gültige Ehe zweier Christen als Sakrament des Heiles und als Abbild der unverbrüchlichen Treue des Herrn zu seiner Kirche an. Dies ist der theologische Grund, weshalb wiederverheiratete Geschiedene nicht zu Buße und Eucharistie zugelassen werden können. Ihre zweite Ehe steht diesem sakramentalen Zeichen des Bundes Christi entgegen.

Die Lehre ist eindeutig, das Leben aber oft nicht.
Papst Johannes Paul II. hat in seiner Enzyklika „Familiaris Consortio“ nicht nur diese Lehre bekräftigt. Er forderte auch dazu auf, die unterschiedlichen Situationen wiederverheirateter Geschiedener in den Blick zu nehmen, etwa, ob jemand in der ersten Ehe unschuldig verlassen wurde, obwohl er sich um den Erhalt der Ehe bemüht hat. Von dieser Unterscheidung ließen sich vielleicht doch Kriterien entwickeln, die im Einzelfall einen Zugang zu den Sakramenten ermöglichen. Erzbischof Robert Zollitsch hat dieser Tage ja im Zusammenhang mit der Freiburger Priesterinitiative konstruktive Lösungen für wiederverheiratete Geschiedene in Aussicht gestellt. Ob er in die eben genannte Richtung dachte, wird sich zeigen.

Oft heißt es, die Kirche gehe unbarmherzig mit Geschiedenen um.
Johannes Paul II. und auch Benedikt XVI. haben die Seelsorger und die Gemeinden angehalten, sich der Menschen aus gescheiterten Ehen anzunehmen, ihnen beizustehen und sie einzubinden ins Leben der Kirche. Sie sollten am Gottesdienst teilnehmen und ihren Glauben bekennen. Und sie sollten sich trotz ihrer Situation nicht von der Kirche ausgegrenzt, sondern in ihr beheimatet fühlen.

Darf ein Priester einem Gläubigen, der sich nicht an den Sakramentenausschluss hält, in der Messe die Kommunion verweigern?
Nein. Verweigert werden darf die Kommunion nur Personen, die amtlich exkommuniziert wurden oder hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren. Wiederverheiratete Geschiedene sind aber nicht exkommuniziert im Sinne des kirchlichen Strafrechtes. Auch kann nicht von ihnen allen unterschiedslos gesagt werden, dass sie in einer offenkundigen schweren Sünde verharren. Von daher wäre eine Zurückweisung an der Kommunionbank vom Kirchenrecht her nicht gedeckt. Wohl aber ist ein Priester gehalten, mit Betroffenen seiner Gemeinde das Gespräch zu suchen und ihnen die Lehre der Kirche in diesem Punkt zu erklären.

Kann die Kirche den Sakramentenausschluss Wiederverheirateter heute überhaupt noch durchsetzen?
Es muss zuerst darum gehen, in Verkündigung und Seelsorge den Wert der Ehe als einer treuen und unauflöslichen Lebensgemeinschaft von Mann und Frau zu unterstreichen und die Beziehungskompetenz junger Menschen zu stärken. Hier wäre sicher auch unsere Ehevorbereitungspastoral noch zu intensivieren. Ich gehe davon aus, dass die meisten Paare auch heute noch die natürliche Sehnsucht in sich haben, dass ihre Liebe dauerhaft sei. Insofern ist die kirchliche Ehelehre kein aufgesetztes Gebot, sondern entspricht einer tiefen menschlichen Empfindung.

Dennoch scheitern viele Beziehungen – und dann?
Auch dann kann es der Kirche nicht einfach um die bloße Durchsetzung einer Norm gehen. Vielmehr müssen die Seelsorger sich bemühen, den inneren Zusammenhang zwischen einer sakramentalen Ehe und der Eucharistie aufzuzeigen und Verständnis dafür zu wecken, dass eine zweite Ehe, solange die erste kirchlich noch als gültig anzusehen ist, diesem Zusammenhang widerspricht und daher der Kommunion-empfang nicht ohne weiteres möglich ist. Allerdings wird dies nicht immer einfach zu vermitteln sein. Hier stößt seelsorgliches Handeln sicher manchmal an Grenzen.

Wie begegnet die Kirche dem Vorwurf der Doppelmoral, nämlich dass sie nur Verstöße sanktioniert, wenn sie sozusagen amtlich sind, vieles unter einer gewissen Schwelle öffentlicher Aufmerksamkeit aber duldet?

Von Doppelmoral könnte ja nur gesprochen werden, wenn die Hirten der Kirche wissentlich und willentlich Verhalten, das der kirchlichen Lehre widerspricht, akzeptieren, solange es nur im Verborgenen bleibt. Das aber ist sicher nicht der Fall.

Ist die Rechtspraxis im deutschen Sprachraum einheitlich?
Rambacher: Die Rechtslage ist in der katholischen Kirche weltweit gleich. Faktisch gibt es sicher eine Reihe von Betroffenen, die aus eigener Gewissensentscheidung heraus doch zu den Sakramenten gehen, zum Teil wohl auch mit Wissen und Billigung ihrer Seelsorger. Dies sind persönlich verantwortete Entscheidungen. Regionale oder diözesane Unterschiede im deutschen Sprachraum gibt es aber nicht. (Christoph Renzikowski, KNA)

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