Donnerstag, 07. Juli 2022
Hohe Hürden für Laien

Wer darf wählen? Laien wünschen sich mehr Mitbestimmung bei Bischofswahlen. (Foto: kna/Julia Steinbrecht)
Reformvorschlag zu Bischofswahlen noch nicht umgesetzt
Künftig sollen Laien bei der Wahl eines Bischofs mitbestimmen können. Doch einige Bistümer haben rechtliche Bedenken.
Im Februar hatte die Vollversammlung des Synodalen Weges erstmals einen konkreten Reformbeschluss gefasst: Künftig sollen Laien bei jeder Wahl eines Bischofs einbezogen werden. Laut einer Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur hat von 27 deutschen Bistümern bislang lediglich Paderborn einen Vorschlag zur Umsetzung des Beschlusses vorgelegt.
Aus den Antworten lassen sich drei Tendenzen herauslesen: Einige spielen auf Zeit, da in naher Zukunft keine Bischofswahl ansteht. Aus anderen Bistümern ist zu hören, dass bereits in der Vergangenheit einzelne Laien in den Prozess eingebunden gewesen seien. Und schließlich gibt es nicht wenige Bistümer, die rechtliche Bedenken geltend machen.
In Deutschland ist die Wahl eines Bischofs durch das Kirchenrecht und Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und Bayern, Baden und Preußen geregelt. Demnach erstellen die Domkapitel und die Bischöfe Kandidatenlisten. Nach dem Bayerischen Konkordat wählt der Papst daraus einen Bischof. Nach dem Badischen und dem Preußischen Konkordat erstellt der Papst eine Dreierliste, aus denen das Domkapitel einen Bischof wählt. Der gesamte Vorgang unterliegt dem Päpstlichen Geheimnis: Über den Wahlvorgang darf nichts nach außen dringen.
Paderborn geht voran
Der Synodale Weg will dieses Verfahren aufbrechen. Ein in jedem Bistum zu installierender Synodaler Rat soll ein Gremium wählen, das bei der Bischofswahl mitbestimmen darf. Einen solchen Synodalen Rat oder eine Musterordnung zur Wahl gibt es bislang nirgends. Das aus 14 Mitgliedern bestehende Domkapitel im Erzbistum Paderborn ist deswegen einen eigenen Weg gegangen und will eine Gruppe von 14 Laien an der Ausarbeitung der Vorschlagsliste mit Kandidaten beteiligen.
Laut Beschluss des Synodalen Weges soll das Laiengremium den Domkapiteln, für die das Badische oder das Preußische Konkordat gilt, eine Wahlempfehlung für die vom Papst erstellte Dreierliste geben. Das setzt voraus, dass die Laien Kenntnis von dieser Liste erhalten. Dem wiederum steht das Päpstliche Geheimnis entgegen, das auf diese Gruppe ausgeweitet werden müsste. Das halten Kirchenrechtler wie Norbert Lüdecke für sehr unwahrscheinlich: „Der Heilige Stuhl will nicht mit Gruppenvoten konfrontiert werden – und schon gar nicht mit Voten von Laiengremien.“
Im Erzbistum Paderborn dürfte es sich bald zeigen, ob die Reform umgesetzt werden kann. Erzbischof Hans-Josef Becker hat aus Altersgründen Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Es ist mutmaßlich die erste Wahl nach dem Reformbeschluss. (kna)