Freitag, 06. August 2021
Erlass zur „Alten Messe

Messfeiern in der außerordentlichen Form des römischen Ritus werden von Papst Franziskus eingeschränkt. (Foto:kna)
Papst Franziskus schränkt bisherige Regelung deutlich ein
Papst Franziskus vollzieht bei der sogenannten Alten Messe eine Wende. Mit einem Erlass schränkt er die Bedingungen zur Feier nach dem alten Ritus erheblich ein, überlässt Einzelentscheidungen aber den Bischöfen.
Zur Verteidigung der Einheit der Kirche „sehe ich mich gezwungen, die von meinen Vorgängern gewährte Möglichkeit zu widerrufen“, schreibt Franziskus im Begleitbrief zu einem neuen Erlass, den der Vatikan am 16. Juli veröffentlichte. In dem Motu Proprio „Traditionis custodes“ (Hüter der Tradition) schränkt das Kirchenoberhaupt Möglichkeiten stark ein, Messen im bisherigen „außerordentlichen Ritus“ zu feiern.
Künftig entscheidet allein ein Diözesanbischof oder Ordensoberer, in welcher Kirche an welchen Tagen welcher Priester im alten Ritus die Eucharistie feiern darf. Lesungen müssen in der Landessprache und dürfen nicht in Latein vorgetragen werden. Reguläre Pfarrkirchen sind ausgeschlossen; auch dürfen für solche Feiern keine Personalgemeinden mehr gegründet werden. Alle bisherigen Regelungen, die dem neuen Erlass widersprechen, sind ab sofort aufgehoben.
„Der verzerrte Gebrauch“ der bisherigen Möglichkeiten, so Franziskus an die Bischöfe, stehe in Widerspruch zu jenen Absichten, mit denen Benedikt XVI. der Verwendung des vorkonziliaren Messbuchs von 1962 mehr Freiheiten einräumte. Sein Vorgänger habe mit dem Erlass „Summorum Pontificum“ von 2007 die Einheit der Kirche stärken wollen, indem er auf liturgische Bedürfnisse mehr Rücksicht nahm.
Diese angebotene Erleichterung, so der Papst, „wurde ausgenutzt, um Gräben zu vergrößern, Divergenzen zu verstärken und Unstimmigkeiten zu fördern“, die die Kirche der Gefahr der Spaltung aussetzten. Zwar gebe es in alle Richtungen Missbräuche in der Liturgie. „Aber ich bin dennoch traurig, dass der instrumentalisierte Gebrauch des Missale Romanum von 1962 oft durch eine Ablehnung nicht nur der Liturgiereform, sondern des Zweiten Vatikanischen Konzils selbst gekennzeichnet ist.“ Daher sei ab sofort der ordentliche, von Paul VI. und Johannes Paul II. approbierte Messritus die „einzige Ausdrucksweise“ des Römischen Ritus.
Johannes Paul II. hatte bei seinen ersten Erlassen 1984 und 1988 zur Feier nach altem Ritus eine mögliche Einigung mit der schismatischen Priesterbruderschaft Pius X. im Blick. Auch Benedikt XVI. hoffte mit „Summorum Pontificum“, eine Brücke zu den abtrünnigen Anhängern von Erzbischof Marcel Lefebvre schlagen zu können.
Das Echo auf den aktuellen Erlass fiel lebhaft und vielfältig aus. Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper begrüßte die Entscheidung, da auch die „überwältigende Mehrheit“ der Gläubigen entschieden gegen diese Art der Liturgie sei. Die Bischöfe in Frankreich und vor allem in den USA reagierten verhalten, weil sie offensichtlich die starken traditionalistischen Gruppierungen in ihren Ländern nicht vor den Kopf stoßen wollten. Von den deutschen Bischöfen gibt es bisher keinen Kommentar. (kna)