Montag, 23. Juni 2025
Neue Richtlinie zur unabhängigen Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung hilft Menschen bei der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme. (Foto: Wolfilser/AdobeStock)
Gesetz soll Zugang zu dem Angebot regeln
Überschuldete Verbraucher sollen auch künftig möglichst kostenfrei Zugang zu einer unabhängigen Beratung haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie veröffentlichte das Bundesjustizministerium am 23. Juni.
Der Entwurf sieht vor, dass Angebote zur Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos sein sollen und höchstens eine begrenzte Gebühr fällig werden darf. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, soll die Unabhängigkeit der Schuldenberater sichergestellt werden.
Bundesweit gibt es laut Ministerium aktuell fast 1 400 Schuldnerberatungsstellen, die von Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen betrieben werden. Sie beraten Ratsuchende überwiegend kostenlos. Die EU-Richtlinie muss bis zum 20. November in nationales Recht umgesetzt und spätestens ab dem 20. November 2026 angewendet werden. Vorgesehen ist auch, dass die Zahl der verfügbaren Schuldnerberatungsstellen jährlich erhoben wird. Zunächst können nun Länder und Verbände Stellung zum Gesetzentwurf nehmen. (Alexander Riedel, kna)