Donnerstag, 19. August 2010
Leben wir in einem Google-Land?
„Street View“ erhitzt die Gemüter
Was die in den vergangenen Wochen oft genannte Firma Google vorhat und auch schon praktiziert, ist unter mancherlei Gesichtspunkten geradezu aufregend. Sie nennt es „Street View“ – auf gut Deutsch „Straße gucken“. Straßen werden Haus für Haus fotografiert, und das Ergebnis soll dann im Internet zu besichtigen und zu benutzen sein. Darin können Unternehmen durchaus einen Werbe-Effekt sehen, zum Beispiel Hotels und Restaurants. Es mag auch lustig sein, auf dem Bildschirm durch die Straßen einer Stadt zu gehen und dabei anderen Menschen gleichsam in die Wohnung zu schauen. Was jemand genauer sehen möchte, lässt sich vergrößert heran ziehen. Das hat unter Gesichtspunkten der Technik, der Information und der Neugier etwas Faszinierendes.
Aber: Wieso erdreistet sich irgendeine private Firma, uns und unsere Wohnungen zu fotografieren und das Material zu veröffentlichen – ohne uns vorher um unsere Zustimmung zu bitten? Wieso kann Google sich dieses (Un-)Recht herausnehmen, ohne sofort von der Politik zurückgepfiffen zu werden? Google gewährt gnädigst eine Einspruchsfrist von vier Wochen. Wo leben wir denn? Nur der Staat – zum Beispiel Gerichte oder das Finanzamt – und Vertragspartner haben das Recht, Fristen zu setzen, nicht aber eine aus geschäftlichen Überlegungen handelnde Firma.
Wenn ein Fotograf einen Menschen fotografiert, um das Foto zu veröffentlichen, dann ist das nur mit Einwilligung des Fotografierten erlaubt, eventuell ist obendrein ein Honorar fällig. Es ist nicht einzusehen, dass die Firma Google, oder eine andere ähnliche, anders behandelt werden sollte als jeder Fotograf. Unsere Freiheit und unsere Rechte sind nicht abhängig von der Güte und Gnade der Firma Google; sie hat sich wie jeder andere, wie der Staat und wie jede Organisation oder Firma am „informationellen Selbstbestimmungsrecht“ der Bürger zu orientieren, das 1983 vom Bundesverfassungsgericht formuliert und verkündet worden ist.
Zwar erst spät, aber immerhin haben jetzt Politiker erkannt, worum es bei der Google-Aktion im Grundsatz geht. Sie haben für ihre Person Einspruch eingelegt. Aber das genügt nicht. Es ist sogar falsch. Der Gesetzgeber muss eindeutig klarstellen, dass Google die Bürger zu fragen hat und nicht umgekehrt Bürger bei Google um die Gnade des Einspruchs bitten müssen.
(Rudolf Bauer)