Freitag, 27. Januar 2023
Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute?

Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute? - um diese Frage geht es bei einer Veranstaltung am 6. März im Heinrich Pesch Haus in Ludwigshafen.
Podiumsgespräch der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind in Kooperation mit der Familienbildung im Heinrich Pesch Haus am 6. März
Ludwigshafen. Die Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind lädt in Kooperation mit der Familienbildung im Heinrich Pesch Haus am Montag, 6. März, von 18:30 bis 20:30 Uhr zu einer Veranstaltung in das Bildungs- und Tagungshaus in Ludwigshafen ein. Bei einem Podiumsgespräch zur Frage „Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute?“ werden Prof. Dr. Dr. Walter Gropp und Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer die Themen Schwangerschaftsabbrüche und Schutz des ungeborenen Lebens aus juristischer, beraterischer und theologischer Perspektive beleuchten. Das Schlusswort des Abends spricht Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann.
Das Podiumsgespräch stellt damit ein aktuelles Thema in den Mittelpunkt. Nach der Streichung von §219a, dem sog. Werbeverbot für Abtreibungen, wird auch die Streichung des §218 StGB Schwangerschaftsabbruch gefordert. Zu Beginn des Jahres hatte Bundesfamilienministerin Paus ihre Forderung auf Abschaffung des Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau wiederholt. Nun soll wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart eine Kommission eingesetzt werden, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll.
„Wir als Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind nehmen die aktuelle politische und gesellschaftliche Debatte als verengt wahr. Die Selbstbestimmung der Frau nimmt großen Raum ein, der Schutz des ungeborenen Lebens dagegen spielt oft nur eine untergeordnete Rolle. Aber das Selbstbestimmungsrecht der Frau stößt da an Grenzen, wo es um ein anderes Leben geht“, so Marlies Kohnle-Gros, Vorsitzende des Beirats der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind. „Daher ist es uns ein Anliegen ins Gespräch darüber zu kommen, wie es gelingen kann, die Perspektive des ungeborenen Lebens gleichwertig und gleichumfänglich in die Diskussion einzubringen. Es gibt bei diesem Thema keine einfachen Antworten“, ergänzt Heike Vogt, Geschäftsführerin der Stiftung.
Um Anmeldung zur Veranstaltung unter info@familienbildung-ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621.5999-360 wird gebeten. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
Zum Hintergrund
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch dem Paragrafen 218 zufolge grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Bedingungen bleibt dieser bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei, unter anderem nach einer vorgeschriebenen Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle. Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder kriminologischen Indikation möglich.
Die Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind unterstützt seit über zwanzig Jahren die Katholische Schwangerschaftsberatung in der Diözese Speyer finanziell und ideell, fördert Projekte kirchlicher Träger zugunsten schwangerer Frauen und sensibilisiert die Öffentlichkeit für den Schutz des ungeborenen Lebens. Mehr Informationen finden Sie unter www.fuer-mutter-und-kind.de
Text: Bischöfliche Stiftung/Foto: Adobe Stock.
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