Bistum Speyer

Donnerstag, 22. Januar 2026

Katholische Kirche im Saarland positioniert sich zur geplanten Änderung der Landesverfassung

Logo des Katholischen Büro Saarland © Katholisches Büro Saarland

Kritik an fehlendem Gottesbezug und Forderung nach Ausweitung des Schutzauftrag des Staates

Saarbrücken. Das Katholische Büro Saarland beteiligt sich am 22. Januar mit drei Stellungnahmen am parlamentarischen Anhörungsverfahren zu den vom saarländischen Landtag geplanten Änderungen der Landesverfassung. Grundsätzlich begrüßt das Katholische Büro die vorgelegten Entwürfe, da diese zentrale Elemente einer modernen Verfassungsordnung enthielten, insbesondere das Bekenntnis zu Frieden, Demokratie, Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und zur europäischen Zusammenarbeit.

 

Kritik an fehlendem Gottesbezug in der Präambel

Als wesentliches Defizit kritisiert das Katholische Büro Saarland, das die Bischöfe der Bistümer Speyer und Trier vertritt, jedoch das Fehlen eines Gottesbezugs im vorliegenden Entwurf für eine Präambel. Die Landesverfassung enthält seit dem Beitritt des Saarlandes zum Bundesgebiet 1957 keine Präambel. Der Gottesbezug sei Ausdruck der verfassungsrechtlichen Grundüberzeugung, dass die Würde des Menschen vorstaatlich und unverfügbar ist und staatliche Macht begrenzt bleibt. Ein Gottesbezug verstoße weder gegen das Neutralitätsgebot noch gegen die Glaubensfreiheit, da er keine religiöse Bindung begründe, sondern als ethische Selbstbindung des Staates zu verstehen sei. Zu dieser Bewertung komme auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (Analyse WD 3 – 3000 – 067/16). Das Katholische Büro verweist in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme eines breiten interreligiösen Bündnisses aus christlichen Kirchen, der Synagogengemeinde Saar sowie muslimischen Gemeinden, das sich gemeinsam für einen Gottesbezug in der Präambel ausspricht (mehr dazu hier).

 

Forderung nach inhaltlicher und sprachlicher Präzisierung

 

Zudem fordert das Katholische Büro eine inhaltliche und sprachliche Schärfung der Präambel. Der Entwurf halte historische Bezüge zu allgemein, benenne nicht klar genug die Rolle des Volkes als verfassungsgebende Gewalt und stelle die zentralen Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung lediglich als Überzeugungen dar, statt sie als Grundlagen einer gelingenden Gesellschaft zu benennen. In einem eigenen Alternativvorschlag verbindet das Katholische Büro einen Gottesbezug mit einem klaren demokratischen Selbstverständnis, einem ausdrücklichen Bekenntnis zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, zur Achtung der Vielfalt, zum friedlichen Zusammenleben mit den Nachbarn sowie zur Verantwortung für kommende Generationen.

Ausdrücklich begrüßt das Katholische Büro Saarland die Initiative des saarländischen Landtags, den Schutz jüdischen Lebens sowie das entschlossene Entgegentreten gegen Antisemitismus und Antiziganismus in Artikel 12 (3) der Landesverfassung zu verankern. Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands, insbesondere mit Blick auf die Shoa und den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma, sei dieser Schritt dringend geboten.

 

Forderung nach inklusiver Formulierung

Zugleich begrüßt das Katholische Büro in einer Stellungnahme im Rahmen des politischen Anhörungsverfahrens die Aufnahme des friedlichen Zusammenlebens als Staatsziel. Es warnt jedoch davor, den Verfassungstext zu eng zu fassen. „Eine selektive Nennung einzelner Religionsgemeinschaften und Gruppen kann dazu führen, dass sich andere religiöse oder ethnische Gemeinschaften nicht gleichermaßen geschützt fühlen oder den Eindruck gewinnen, ihr Schutzbedürfnis sei für den Verfassungsgeber von geringerer Bedeutung“, heißt es in der Stellungnahme. Die selektive Nennung einzelner Gruppen könne unbeabsichtigt dazu führen, dass sich andere religiöse oder ethnische Gemeinschaften weniger geschützt fühlten oder gesellschaftliche Polarisierung entstehe. Auch bestehe die Gefahr, dass eine enge Rechtsauslegung den Schutz anderer Gruppen, etwa von Christen oder Muslimen, schwäche.

 

Text: Bistum Trier

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Katholische Büro Saarland, die geplante Regelung auszuweiten und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu erfassen. Vorgeschlagen wird die inklusive Formulierung: „Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus sowie jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen.“ Diese Ergänzung integriere den besonderen historischen Schutzauftrag gegenüber jüdischem Leben sowie gegenüber Sinti und Roma, ohne andere Gruppen auszuschließen. Diese Forderung werde von dem interreligiösen Bündnis aus Christen, Juden und Muslimen mitgetragen.

 

Unterstützung für Stärkung des Verfassungsgerichtshofs

 

Darüber hinaus unterstützt das Katholische Büro Saarland die vorgesehene Änderung von Artikel 96 der Landesverfassung. Die darin vorgesehenen Regelungen stärkten die Unabhängigkeit, Funktionsfähigkeit und institutionelle Stellung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Rechtsstaats und der Grundrechte. Begrüßenswert seien vor allem die verfassungsrechtliche Absicherung der richterlichen Unabhängigkeit, die Klarstellung der Bindungswirkung der Entscheidungen sowie die Einführung der Verfassungsbeschwerde, die geeignet seien, das Vertrauen in die Landesverfassungsgerichtsbarkeit weiter zu festigen.

Diese Meldung und weitere Nachrichten des Bistums wurde veröffentlicht auf der Internetseite www.bistum-speyer.de

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