Freitag, 19. Juni 2015
Land und Bischof würdigen kirchliche Religionslehrer
Feier zur Titelverleihung im Kloster Esthal
Esthal (19.06.2015). Der Bischof von Speyer, Dr. Karl-Heinz Wiesemann, hat am Donnerstag im Kloster St. Maria in Esthal 66 Religionslehrerinnen und Religionslehrern im Kirchendienst einen staatlich anerkannten Titel für ihre Tätigkeit in der Schule verliehen. Alle Gemeindereferentinnen und -referenten, die hauptamtlich im Religionsunterricht eingesetzt sind, erhalten den Titel „Religionslehrer oder Religionslehrerin im Kirchendienst“. Pastoralreferentinnen und -referenten, die hauptamtlich als Religionslehrer arbeiten, sind ab sofort „Studienrat oder Studienrätin im Kirchendienst“.
Bischof Wiesemann ermutigte die Ernannten: „Es ist meine christliche Hoffnung, dass die Menschen immer auch abklopfen, wer und was wirklich hinter einer Sache steht.“ Hinter diesen Überzeugungen zu stehen im Bildungsgeschehen und für die Fragen der Schüler von heute da zu sein, sei der große Verdienst von Religionslehrern, dankte der Bischof. „Die Sinnfrage ist der Urtypus von Überzeugungen“, erklärte Wiesemann. Der Titel für die kirchlichen Mitarbeiter an Schulen belege diesen Einsatz der Diözese nun auch im Amtsgeschehen.
Regierungsschulrat Thomas Brill, Vertreter der staatlichen Schulbehörde (ADD Neustadt), dankte im Grußwort für das Land Rheinland-Pfalz. Der kirchliche Einsatz sei ein wichtiger Dienst an den Schulen. Mit den Titeln werde das bereits seit langem geleistete gewürdigt und mache in Zukunft die Tätigkeit eindeutig für die Lehrerkollegien.
Alle neuen Titelinhaber erhielten eine Flasche „Religionslehrerwein“ nach einer Idee von Cäcilia Weis aus Landau, Vorsitzende des Vertreterrats der kirchlichen Religionslehrer an Grundschulen. Die Flasche ziert das biblische Zitat „Ihr seid das Salz der Erde“ (Mt 5,13).
Hauptabteilungsleiter Domdekan Dr. Christoph Kohl übergab allen den neuen Ökumenischen Leitfaden. Er dankte der zuständigen Abteilungsleiterin, Studiendirektorin im Kirchendienst Birgitta Greif.
Die beiden Amtsbezeichnungen haben innerkirchliche und staatliche Geltung. Mit der staatlichen Genehmigung zur Führung dieser Amtsbezeichnungen erkennen die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland erstmalig die offizielle Gleichwertigkeit von pastoralen Mitarbeitern und staatlich ausgebildeten Lehrern an. Von den rund 95 Frauen und Männern, die als kirchliche Lehrer im staatlichen Schuldienst arbeiten, haben 66 eine pastorale Ausbildung und deshalb den Titel erhalten. Alle anderen kirchlichen Religionslehrer sind staatlich ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. „Im Kirchendienst“ bedeutet, dass die Diözese Arbeitgeber ist, während die staatlichen Religionslehrer Landesbeamte sind. Im Bistum Speyer gibt es insgesamt rund 2.300 Lehrerinnen und Lehrer für das Fach katholische Religion.
Text/Foto: Schulabteilung
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