Montag, 19. Dezember 2022
Speyer. Seit Anfang November ist Dr. Jessica Scheiper die neue Leiterin der Abteilung Kirchenrecht im Bischöflichen Ordinariat in Speyer. Die 34 Jahre alte Kirchenjuristin hat in Mainz katholische Theologie und Amerikanistik studiert (2007 bis 2012). Von 2012 bis 2014 absolvierte sie den Studiengang zum Lizentiat im kanonischen Recht an der Uni Münster. Anschließend promovierte sie an der Uni Bonn im Fach Kirchenrecht. Ab 2013 bis 2022 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kirchenrechtlichen Seminar der Uni Bonn und arbeitete nach ihrer Promotion an ihrer Habilitation im Fach Kirchenrecht.
Dr. Scheiper ist Nachfolgerin von Dr. Christian Huber, der nach fast 35 Jahren im Dienst des Bistums Speyer in Ruhestand gegangen war. Warum es beim Kirchenrecht geht und womit sie es in ihrem neuen Amt zu tun hat, erklärt sie hier:
Was ist Kirchenrecht? Wozu gibt es das?
„Die katholische Kirche ist nicht eine rein geistliche Größe, sondern als Glaubensgemeinschaft auch rechtlich organisiert. Das Kirchenrecht, also das kanonische Recht, hat eine Ordnungs- und eine Schutzfunktion. Es soll den Gläubigen einen verlässlichen Rahmen für die kirchlichen Vollzüge bieten. Als anschauliches Beispiel lässt sich hier das Sakramentenrecht nennen – da geht es um Fragen wie: Wer kann bzw. darf wann, wo und wie welches Sakrament empfangen (oder auch nicht)? Wer darf das jeweilige Sakrament spenden (oder auch nicht)?“
Wie wird man Kirchenrechtlerin?
„Der gängigste Weg ist vermutlich ein Theologie- oder Jurastudium mit einem anschließenden kirchenrechtlichen Aufbaustudium im kanonischen Recht. So war es in meinem Fall auch: Erst das Theologiestudium, das bei mir die Begeisterung für das Fach weckte, dann das Aufbaustudium und dann noch eine kirchenrechtliche Promotion.“
Welche Aufgaben haben Sie im Bistum als Kirchenrechtlerin?
„Ich bin die Ansprechpartnerin bei Fragen zum geltenden Kirchenrecht. Mein Bereich ist die sogenannte Verwaltungskanonistik. Bei mir landen hauptsächlich die verwaltungsrechtlichen Fragen, während die Ehenichtigkeitsangelegenheiten vom Offizialat bearbeitet werden. In meinen Bereich fallen beispielsweise Fragen zu Taufen, Eheschließungen und Konversionen, aber auch etwa zu Profanierungen von Kirchen. Ebenso bearbeite ich die Rekonziliationen, also die Wiedereintritte in die katholische Kirche. Aktuell erreichen mich unterschiedliche Anfragen zu Eheschließungen im Ausland, die für das Frühjahr 2023 geplant sind: Was ist da zu beachten? Welche Unterlagen müssen wann und wo vorliegen, damit gültig geheiratet werden kann? Außerdem gehört zu meinen Aufgaben die Redaktion und Herausgabe des Amtsblattes der Diözese, des „Oberhirtlichen Verordnungsblattes“ (OVB), wo u. a. alle Gesetze, die im Bistum gelten, veröffentlicht werden.“
Was reizt Sie an dem Beruf?
„Die Vielseitigkeit und gerade besonders die praktische Anwendung des Kirchenrechts. Nach knapp einem Jahrzehnt als Mitarbeiterin an der Uni, wo es fast immer nur um die Theorie ging, geht es nun um die konkrete Praxis. Und Theorie und Praxis sind manchmal gar nicht so leicht zu vereinen.“
Foto: Bistum Speyer
Diese Meldung und weitere Nachrichten des Bistums wurde veröffentlicht auf der Internetseite www.bistum-speyer.de