Donnerstag, 04. Februar 2016
Speyer. Erstmals können die Gewerkschaften eigene Vertreter in die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Bistums-KODA) entsenden. Nach dem Ende der laufenden Amtszeit wird sie im Dezember 2016 neu gebildet. Im aktuellen Amtsblatt der Diözese Speyer heißt es dazu: „Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Bistums-KODA Speyer örtlich und sachlich zuständig sind.“ Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Bistums Speyer können die Gewerkschaften Vertreterinnen und Vertreter benennen, die sie in die Bistums-KODA entsenden möchten. Dabei richtet sich die Anzahl der Gewerkschaftsvertreter nach der Organisationsstärke der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den Gewerkschaften ist insgesamt mindestens einer von insgesamt neun Sitzen vorbehalten.
„Dritter Weg“: Dienstgemeinschaft regelt Arbeitsrecht
Die Neuerung der Ordnung für die Bistums-KODA ist Ergebnis eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Thema „Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg“. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass der Verzicht auf eine Streikmöglichkeit im so genannten „Dritten Weg“ dann rechtmäßig ist, wenn Gewerkschaften in das Verfahren der Arbeitsrechtsregelung organisatorisch mit eingebunden werden. Diese Vorgabe des Bundesarbeitsgerichts wird nunmehr umgesetzt.
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln („Dritter Weg“). Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen. Im Bereich des Bistums Speyer wird diese Aufgabe von der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Bistums-KODA) wahrgenommen. Damit die Interessen der Dienstnehmer- wie der Dienstgeberseite in der KODA gleichermaßen vertreten sind, ist diese mit jeweils neun Dienstnehmer- und neun Dienstgebervertreten besetzt. Mit dem System des „Dritten Weges“ ist gewährleistet, dass Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter gemeinsam Regelungen aushandeln, die dann auf breiter Basis beschlossen werden. So gibt es keinen tariffreien Raum: Im Bistum Speyer sind alle Dienstgeber an die gesetzlichen Regelungen gebunden.
Weitere Informationen zur Entsendung von Gewerkschaftsvertretern in die Bistums-KODA sind im Oberhirtlichen Verordnungsblatt 8/2015 nachzulesen:
http://www.bistum-speyer.de/unterstuetzung-fuer-aktive/oberhirtliches-verordnungsblatt/
Text: is / Foto: Fotolia
Diese Meldung und weitere Nachrichten des Bistums wurde veröffentlicht auf der Internetseite www.bistum-speyer.de