Freitag, 13. Dezember 2019
Neue Satzung für den Katholikenrat
Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann eine neue Satzung für den Katholikenrat im Bistum Speyer in Kraft gesetzt. Die neue Satzung ist das Ergebnis einer fast zweijährigen Beratung in den Vollversammlungen des Katholikenrates, einer eigens gegründeten Arbeitsgruppe sowie dem Allgemeinen Geistlichen Rat. „Wir hoffen sehr, dass es uns mit der neuen Satzung möglich ist, weiterhin zeitgemäße Vertretungsarbeit für die Katholikinnen und Katholiken in unserem Bistum zu leisten“, so Luisa Fischer, die Vorsitzende des Katholikenrates. Wesentliche Veränderungen betreffen die Präambel, in der der Katholikenrat als das Gremium beschrieben wird, das vielfältige Formen des Apostolates vernetzt und koordiniert und seine Stimme gleichberechtigt in diözesane Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einbringt. Künftig werden sich die Zusammensetzung des Katholikenrates verändern, da unter anderem die Mandatsvertretung der Erwachsenenverbände durch die diözesane „IG Erwachsenenverbände“ neu geregelt wird, sowie die Tätigkeit im Vorstand. Im neuen Katholikenrat, der sich nach dieser Satzung zum ersten Male in seiner Vollversammlung am 08. und 09. Mai 2020 konstituieren wird, wird es keine Vorsitzende bzw. keinen Vorsitzenden mehr geben. Der Vorstand besteht künftig aus fünf Personen, die als Team gemeinsam den Katholikenrat leiten.
Satzung Katholikenrat im Bistum Speyer 2020.pdf
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