Bildungshaus Heilsbach

Mittwoch, 04. August 2021

Neue Einreiseverordnung ab 1. August 2021

ab dem 1. August 2021 tritt die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft

Liebe Gäste der Heilsbach

Ab dem 01. August 2021 gilt eine generelle Nachweispflicht bei der Einreise in die Bundesrepublik aus allen Ländern. Dies bedeutet, dass Personen ab 12 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen. Für Pendler gelten besondere Regeln. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat.

Anforderungen an die Tests:

  • PCR-Test, (oder LAMP, TMA) max. 72h alt bei Einreise
  • Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet: Antigen Test (z.B. POC-Test) max. 48h alt bei Einreise (kein Selbsttest!)
  • Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet: Antigen Test (z.B. POC-Test) max. 24h alt bei Einreise (kein Selbsttest!)

Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

 

Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen:

  • Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) und weiterhin
  • Virusvariantengebiete.

Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

Die Risikogebiete werden vom RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html ausgewiesen.

 

Spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Risikogebiet (Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten (gilt für Inländer und Ausländer):

 

Anmeldepflicht:

  • Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet (Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.

 

Spezielle Nachweispflicht:

  • Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen.
  • Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist für alle Einreisenden zwingend ein Testnachweis erforderlich.
  • Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

 

Quarantänepflicht:

  • Personen, die sich in einem Risikogebiet (Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
  • Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.
    • Mit einem Geimpft- oder Genesenennachweis endet die Quarantäne bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet sofort bei Erbringung des Nachweises
    • Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. (das heißt, bei Einreise mit einem negativen Test kann die Quarantäne frühestens nach 5 Tagen mit einem erneuten negativen Test verkürzt werden)
    • Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.
    • Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht möglich (das heißt, weder mit Test, noch mit einem Geimpft- oder einen Genesenennachweis ist eine Verkürzung möglich)

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

 

Alle Angaben ohne Gewähr, es gelten die Ausführungen der Vorschriften.

 

Euer Team der Heilsbach 

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