Stiftung Mutter und Kind

Freitag, 30. Dezember 2022

Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute?

Foto: Adobe Stock

Diese Frage stellt das diesjährige Podiumsgespräch der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind in Kooperation mit der Familienbildung im Heinrich Pesch Haus.

Herzlich eingeladen sind alle Interessierten am 06. März 2023 von 18:30 bis 20:30 Uhr ins Heinrich Pesch Haus nach Ludwigshafen. Gemeinsam mit den Gesprächspartner*innen Regine Hölscher-Mulzer, Prof. Dr. Dr. Walter Gropp und Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer soll das Thema Schwangerschaftsabbrüche und der Schutz des ungeborenen Lebens aus juristischer, beraterischer und theologischer Perspektive beleuchtet werden. Das Schlusswort des Abends spricht Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann.

Das Podiumsgespräch stellt damit ein aktuelles Thema in den Mittelpunkt. Nach der Streichung von §219a, dem sog. Werbeverbot für Abtreibungen, wird auch die Streichung des §218 StGB Schwangerschaftsabbruch gefordert. Zu Beginn des Jahres hatte Bundesfamilienministerin Paus ihre Forderung auf Abschaffung des Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau wiederholt. Nun soll wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart eine Kommission eingesetzt werden, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll.

„Wir als Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind nehmen die aktuelle politische und gesellschaftliche Debatte als verengt wahr. Die Selbstbestimmung der Frau nimmt großen Raum ein, der Schutz des ungeborenen Lebens dagegen spielt oft nur eine untergeordnete Rolle. Aber das Selbstbestimmungsrecht der Frau stößt da an Grenzen, wo es um ein anderes Leben geht.“, so Marlies Kohnle-Gros, Vorsitzende des Beirats der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind. „Daher ist es uns ein Anliegen ins Gespräch darüber zu kommen, wie es gelingen kann, die Perspektive des ungeborenen Lebens gleichwertig und gleichumfänglich in die Diskussion einzubringen. Es gibt bei diesem Thema keine einfachen Antworten“, ergänzt Heike Vogt, Geschäftsführerin der Stiftung.

Um Anmeldung zur Veranstaltung unter info@familienbildung-ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 5999-360 wird gebeten. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.

 

Zum Hintergrund:
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch dem Paragrafen 218 zufolge grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Bedingungen bleibt dieser bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei, unter anderem nach einer vorgeschriebenen Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle. Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder kriminologischen Indikation möglich.

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finden Sie auf folgender Internetseite: www.fuer-mutter-und-kind.de

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