Stiftung Mutter und Kind

Mittwoch, 07. März 2018

„Gibt es ein Recht auf ein Kind?“ - Zwischen Leidensdruck und Grenzen des Machbaren

Die Reproduktionsmedizin macht es möglich, dass ein Kind theoretisch bis zu fünf Elternteile haben kann: eine Eizellenspenderin, einen Samenspender, eine Leihmutter und die sozialen Eltern. Da stellt sich unweigerlich die Frage: „Gibt es ein Recht auf ein Kind?“ Das war das Thema beim diesjährigen Podiumsgespräch der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind gemeinsam mit dem ZEFOG im Heinrich Pesch Haus.

Rund 70 Interessierte kamen, um sich Informationen und Denkanstöße zu diesem vielschichtigen Thema zu holen. Sie stellten auch interessierte Nachfragen an die Teilnehmenden auf dem Podium: Aus soziologischer Perspektive sprach Univ.-Prof. Dr. Norbert F. Schneider, die juristische Perspektive steuerte Noreen van Elk vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe bei, und über ethische Aspekte klärte Prof. Dr. Christof Mandry auf.

Viele Gründe für Kinderlosigkeit

Der Soziologe Schneider nannte schwerpunktmäßig zwei Personengruppen, die von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sein können: Zum einen Ehepaare, die infertil sind – wobei er darauf hinwies, dass diese Infertilität zunehmend daraus resultiert, dass Männer und Frauen den Kinderwunsch immer weiter hinausschieben, weil sie entweder lange in Ausbildung sind oder erst „ein Nest“ bauen, also die wirtschaftliche Sicherheit für eine Familie schaffen möchten. Der Zusammenhang zwischen steigendem Alter und abnehmender Fertilität ist zwar bekannt – und wird trotzdem in der Lebensplanung wenig berücksichtig, vielleicht im Vertrauen auf die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin?

Die andere Gruppe sind Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung – meist gleichgeschlechtliche Paare – keine Kinder bekommen können ohne medizinische Assistenz.

Noreen van Elk erklärte, dass es zwar grundsätzlich ein Recht auf Fortpflanzung gibt, dies aber nicht in jedem Fall ein „starkes Grundrecht“ sei. Es findet dort seine Grenze, wo die Rechte Dritter, etwa in Form des zukünftigen Kindes oder einer Leihmutter betroffen sind.

Auf Nachfrage erläuterte sie auch, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr restriktive Rechtsprechung habe. Es ist aber nicht sicher, ob diese Haltung Bestand haben oder ob es Liberalisierungen geben wird.

Kinder sind kein „Projekt“

Prof. Mandry machte darauf aufmerksam, dass diese Frage noch vor zwei Generationen gar nicht gestellt wurde – sie sei also Ausdruck eines Wertewandels in der Gesellschaft. Er sicherte jedem Menschen zu, seine eigenen Lebensvorstellungen zu verteidigen, betonte, dass niemand von der Fortpflanzung abgehalten werden dürfe und das Recht habe, entsprechend Dienste in Anspruch zu nehmen. Er wies auf den Leidensdruck von ungewollt Kinderlosen hin, die darin nicht nur einen Misserfolg sähen, sondern „eine wesentliche Leerstelle im Leben“ verspürten. Dennoch betonte er: Kinder sind nicht dazu da, Eltern glücklich zu machen, sie seien kein Projekt, sondern ein Geschenk.

Einen „Anspruch“ auf ein Kind wies er zurück und verwies statt dessen auf die Würde des Kindes und dessen Recht auf eine eigene Identität, die eben nicht in der Erfüllung eines Lebenswunsches von Eltern bestehe; er sprach ebenfalls auf die Kommerzialisierung der (Frauen-)Körper an und gab zu bedenken, dass sich im schlimmsten Falle auch „Qualitäts- und Haftungsfragen“ stellen könnten, wenn es „Kinder auf Bestellung“ gibt.

„Etwas Wesentliches fehlt“

Die drei Eingangsstatements warfen eine Menge Fragen auf, eindeutige Antworten gab es nicht - wohl aber Aspekte, die jedem Einzelnen helfen können, persönlich zu einer Antwort zu kommen. Auf Nachfrage von Dr. Jonas Pavelka, dem Leiter des ZEFOG und Moderator der Veranstaltung, ging der Moraltheologe Mandry darauf ein, wie kinderlose Menschen ihren Lebensentwurf hinterfragen und neu aufstellen können. Er verwies auf die vielfältigen Ursachen von Kinderlosigkeit, auf die hohen Kosten und häufigen Misserfolge, die reproduktionsmedizinische Eingriffe oft mit sich bringen, und riet dazu, neue Wege für das Leben, neue Stärken und neue Aufgaben zu entwickeln. Deutlich wurde, dass auch die Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas dem Sozialdienst katholischer Frauen feinfühlig und kompetent auf diesem Weg begleiten können.

Prof. Schneider wies darauf hin, dass die Reproduktionsmedizin ein „boomender Wirtschaftszweig“ sei und warnte vor diesem Hintergrund auch davor, „die Tür zu weit für alles Machbare zu öffnen.“

Schirmherr Bischof Wiesemann

Die Podiumsveranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann, dem auch das Schlusswort gehörte. Er erinnerte noch einmal daran, wie schmerzlich es für Betroffene ist, wenn sie kein Kind empfangen können, wie groß die Enttäuschung, weil „etwas Wesentliches fehlt.“ Trotzdem verwies er darauf, dass es Grenzen geben müsse und nicht immer nur das Machbare betrachtet werden dürfe. Wichtige Stichworte aus christlicher Sicht seien die Unverfügbarkeit des Ungeborenen, der Embryonenschutz, verantwortete Elternschaft und auch das Auseinandertriften von Wunsch und Wirklichkeit.

Am Ende der Veranstaltung wurde Markus Trescher als stellvertretender Vorsitzender der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind verabschiedet. Bischof Wiesemann und die Vorsitzende Marlies Kohnle-Gros erinnerten an seinen unermüdlichen Einsatz und sein Engagement seit Gründung der Stiftung.

 

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