Bildungshaus Heilsbach

Donnerstag, 01. Juli 2021

24. Corona Bekämpfungsverordnung

Ab dem 2. Juli 2021 tritt in Rheinland-Pfalz die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft.

Liebe Gäste der Heilsbach, 

Mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung wurden weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die Regelungen treten ab kommenden Freitag den 2. Juli in Kraft. Nachfolgend die grundlegenden Regelungen im Überblick:

 

  • Auch weiterhin gilt: Wer vollständig geimpft ist, braucht keinen Test.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet (dies gilt auch für Gästeführungen!).
  • Als Personenbegrenzung gilt nunmehr eine Person pro 5 Quadratmeter.
  • Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt grundsätzlich die Testpflicht.
  • Bei privaten Feiern sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Feiern im Innenbereich gilt die Testpflicht.

 

Der Bereich Veranstaltungen ist neu geregelt. Künftig unterschieden nach:

  • Veranstaltungen innen bis 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Zuschauerinnen und Zuschauer (T/Z)
  • Veranstaltungen im Freien bis 500 T/Z
  • Großveranstaltungen innen über 350 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen im Freien mit festen Plätzen in Stadien o.ä. über 500 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen im Freien auf einem abgrenzbaren Veranstaltungsort (Festplatz/Straßenraum) über 500 bis max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen mit über 5.000 T/Z können in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen werden.

 

Für jeden dieser Veranstaltungstypen sind auf die Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen. Damit sind unter diesen Vorgaben kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Kirmes möglich. Generell gilt: Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.

 

Beherbergung und Gastronomie, Freizeit

  • In der Gastronomie entfallen für Gäste auch im Innenbereich Testpflicht und Vorausbuchungspflicht
  • Für die Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter entfällt in Hotels und Gastronomie mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht.
  • In Hotels gilt die Testpflicht nur noch bei Anreise statt alle 48 Stunden.
  • Öffnung von Clubs und Diskotheken für bis zu 350 Besucherinnen und Besucher unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wie zwingende Testpflicht und eine Personenbegrenzung.
  • In Zoos, Museen, Galerien u. ä. entfällt die Vorausbuchungspflicht.

 

Alle Angaben vorbehaltlich der konkreten Ausführungen in der 24. Corona Bekämpfungsverordnung!

Beachten Sie bei den zusammengefassten Ausführungen, dass grundsätzlich der konkrete Wortlaut der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Gültigkeit hat. Die Verordnung enthält weitere Vorgaben, die ggf. einzuhalten sind.

 

Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier:  https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

 

Die 24. CoBeLVO hat eine Gültigkeit bis einschließlich 30. Juli. Beachten Sie bitte die ausführlichen Angaben in der Verordnung.

 

 

Bei Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung! 

Euer Team der Heilsbach 

Diese Meldung und weitere Nachrichten von Bildungshaus Heilsbach
finden Sie auf folgender Internetseite: www.heilsbach-schoenau.de

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