Montag, 22. November 2021
28. Corona-Bekämpfungsverordnung
Bei und gilt ab dem 24.11.2021 die 2G-Regel
Liebe Gäste der Heilsbach,
entsprechend der Landesverordnung, welche ab dem 24.11.2021 in Kraft tritt, gelten bei uns folgende Änderungen:
- In den Innenräumen gilt die 2G-Regel (genesen und/oder geimpft).
- Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren.
- Für Jugendliche bis 17 Jahren gilt die 3G-Regel.
- Sofern der Mindestabstand von 1,5m im Innen- oder Außenbereich nicht eingehalten werden kann, gilt zudem die Maskenpflicht.
Wir hoffen, dass wir gemeinsam diese schwierige Zeit gut meistern werden.
Euer Team der Heilsbach
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