Montag, 01. Oktober 2018
Neue Honorarordnung für freiberufliche Kirchenmusiker
Ab 1.10.2018 tritt die neue Honorarverordnung für freiberufliche Kirchenmusiker in Kraft.
Sie ist Bestandteil des „Oberhirtlichen Verordnungsblattes“ (OVB 6/2018 Seite 914). Die entsprechenden Seiten des OVB sind auf der Homepage der Abteilung Kirchenmusik eingestellt und stehen zu Lektüre und Download bereit: https://www.kirchenmusik-bistum-speyer.de/dienstregelungen-fuer-nebenamtl-kirchenmusikerinnen/
Relevant für freiberuflich Tätige sind zum 1. Oktober 2018:
· Honorarordnung für freiberufliche Kirchenmusiker
· Honorarvertrag
Für nebenberufliche, nicht selbständig tätige Organisten weiterhin aktuell bleibt:
· Arbeitsvertrag für Organisten
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten!
Die Abteilung Kirchenmusik weist insbesondere auf nachstehende Sachverhalte hin:
Die Honorarsätze gelten für freiberufliche Chorleiter sowie für Organisten, die in Personalunion bei demselben Dienstgeber (Pfarrei) zeitlich überwiegend auch als Chorleiter tätig sind. Es ist daher nicht möglich, alle Chorleitertätigkeiten für verschiedene Dienstgeber (Pfarreien) in eine Gesamtbetrachtung fließen zu lassen und auf diesem Wege zu einer „überwiegenden Chorleitertätigkeit“ zu gelangen. Die Betrachtung erfolgt bei einer Honorartätigkeit in Beziehung zu jedem Dienstgeber (Pfarrei) einzeln. Anders ist dies bei einem Arbeitsvertrag als Organist/Chorleiter in einer Pfarrei in dessen Rahmen der Organist/Chorleiter in eine andere Pfarrei zur Vertretung (Aushilfe) überlassen wird. Hier handelt es sich um einen Arbeitsvertrag zur Anstellungspfarrei.
Die neuen Honorarsätze gelten als Empfehlung. Alle bisher geschlossenen Honorarverträge in den Kirchengemeinden gelten auch ab dem 01.10.2018 weiter (Bestandschutz). Es obliegt Pfarreien und Kirchenmusikern im Rahmen der neuen Honorarordnung die bisherigen Vereinbarungen anzupassen oder beizubehalten.
Aufgrund der Anlehnung an die Gehaltsentwicklung im Öffentlichen Dienst gelten die Honorarempfehlungen für bestimmte Zeiträume. Im Frühjahr 2019 erfolgt die Veröffentlichung einer angepassten Honorartabelle.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Verwaltungsdirektor i.K. Dominik Limbach (Tel.: 06232/ 102 153) und Herr Dekanatskantor Manfred Degen (Tel.: 06391/ 910 944, ab 16.10.18 i. d. R. Dienstag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr) gerne zur Verfügung.
Diese Meldung und weitere Nachrichten von Kirchenmusik im Bistum Speyer
finden Sie auf folgender Internetseite: www.kirchenmusik-bistum-speyer.de