Ludwigshafen
Dekanat Ludwigshafen

Dienstag, 13. November 2018

Vorsorge für das Lebensende – Wer soll Sie vertreten?

 Es gibt drei rechtliche Instrumente, die Menschen bei der gesundheitlichen Vorsorgeplanung unterstützen: die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Im Rahmen einer Vortragsreihe werden diese drei Dokumente an je einem Abend vorgestellt.Die Vortragsabende zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben bereits stattgefunden. Der dritte und letzte Vortrag am Donnerstag, 15.11.2018, setzt sich mit der rechtlichen Betreuung und Betreuungsverfügung auseinander.

Die rechtliche Betreuung soll Menschen unterstützen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können. Mit der Betreuungsverfügung kann bereits im Vorfeld ein bindender Vorschlag für eine Person des Vertrauens gemacht werden, die diese Aufgabe übernimmt. Was dabei zu beachten ist, darum geht es bei dem Vortrag ab 19 Uhr. Referent des Abends ist Martin Schoeneberger, Leiter des SKFM. Die Reihe wird vom zefog im Heinrich Pesch Haus gemeinsam mit dem SKFM Betreuungsverein Ludwigshafen und dem Betreuungsverein Ludwigshafen im Diakonischen Werk Pfalz im Heinrich Pesch Haus angeboten.

„Patientenverfügung ist eine große Entlastung“

Die beiden bisherigen Veranstaltungen haben gezeigt, dass Menschen einen großen Informationsbedarf und viele offene Fragen haben. Eine Patientenverfügung etwa, so Dr. Jonas Pavelka, Leiter des zefog im HPH, "kann eine große Entlastung für einen selbst und für die Angehörigen darstellen." Wohl wissend, dass viele Menschen dieses Thema gerne weit von sich schieben möchten, erinnert er daran, dass eine gesundheitliche Vorsorgeplanung nicht nur für alte und / oder kranke Menschen wichtig ist, sondern auch für junge: Denn durch einen Schlaganfall oder einen Unfall kann jeder Mensch in die Situation kommen, dass er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Dann stehen Fragen im Raum, wie: Wer entscheidet und was wird entschieden, wenn ich einmal nicht mehr dazu in der Lage bin?

In der Patientenverfügung können theoretisch ganz detailliert viele Szenarien einer medizinischen Behandlung vorab entschieden werden. Ebenso wichtig ist es aber, mit Vertrauten zu sprechen. Denn „es ist utopisch, dass man an alles denkt, was eintreten kann“, betont Pavelka. Wenn Menschen Angehörige oder Vertraute in ihre Überlegungen mit einbeziehen, kann im Ernstfall, d.h. bei persönlicher Einwilligungsunfähigkeit, aus diesen Gesprächen der so genannte „mutmaßliche Wille“ ermittelt werden. Und wenn ein Vertrauter auch eine Vorsorgevollmacht hat, dann kann er wesentlich dazu beitragen, diesen mutmaßlichen Willen auch umsetzen zu lassen

.„Eine Patientenverfügung sagt nicht nur darüber etwas aus, welche Behandlungen man nicht will“, betont der Bildungsreferent: „Man kann genauso festlegen, was man sich wünscht, etwa den Besuch von bestimmten Menschen, eine bestimmte Musik, oder dass man auf Seelsorge und die Krankensalbung Wert legt.“ Im besten Fall nehme die Auseinandersetzung mit dem Lebensende auch die Ängste vor diesem Abschnitt, weiß er aus Erfahrung.

Menschen, die eine Patientenverfügung in jungen Jahren ausfüllen, sollten sie von Zeit zu Zeit wieder lesen und überdenken, rät er. „Denn die Lebensphasen verändern sich und damit die Einstellungen, und auch medizintechnisch gibt es immer wieder Fortschritte und neue Möglichkeiten.“

Am Donnerstag, 15.11.2018, folgt der dritte Abend der Reihe. Dann geht es um „rechtliche Betreuung und Betreuungsverfügung“. Mit diesem Instrument kann bereits im Vorfeld ein bindender Vorschlag für eine Person des Vertrauens gemacht werden, die im Fall einer Erkrankung oder Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise erledigt.

Für alle Veranstaltungen gilt: Der Eintritt ist frei, eine Spende ist erbeten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

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