Bobenheim-Roxheim
Pfarrei Hl. Petrus

Dienstag, 17. März 2020

Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen

zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Liebe Gemeinden,

die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben am 16. März 2020 „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese Leitlinien verbieten u. a. die Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Mit den Vorgaben aus den o. g. Leitlinien  hat nun das Bischöfliche Ordinariat die Dienstanweisung vom 13. März aktualisiert und neu verfügt (Stand: 17. März 2020):

AB SOFORT und OHNE AUSNAHME zunächst mindestens bis zum 19. April 2020 gilt folgende DIENSTANWEISUNG im Bistum Speyer:

  • Alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte (Eucharistiefeiern, Andachten usw.) unterbleiben, sowohl in geschlossenen (auch privaten) Räumen, als auch im Freien (Ausnahme vgl. Nr. 4). Dies betrifft auch die vor uns liegenden Kar- und Ostertage!
  • Bereits heute musste wegen der notwendigen Planungssicherheit entschieden werden, dass auch die Feiern der Erstkommunion auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen, an dem sich die Situation wieder normalisiert hat.

Die geplanten Firmungen im April und Mai 2020 werden abgesagt.

  • Taufen und Trauungen müssen verschoben werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise erfolgen. Nottaufen sind jedoch immer möglich. Die dabei anwesende Personenzahl darf incl. des Taufspenders 5 Personen nicht übersteigen.
  • Beerdigungen und Trauerfeiern: Nach der Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises gelten Trauerfeiern als Veranstaltung und sind daher nicht mehr zulässig. Die Beisetzung ist vom Veranstaltungsverbot ausgeschlossen und kann daher in angemessenem Rahmen weiter stattfinden. Für die Auslegung des Begriffs des "angemessenen Rahmens" gilt nachfolgendes:
  1. Beisetzungen am Grab, also unter freiem Himmel, sind zulässig, jedoch ist die Trauergesellschaft auf max. 20 Personen zu begrenzen.
  2. Die Begrenzung bezieht sich auf die Trauergesellschaft. Hinzu kommen noch die Seelsorgerin/der Seelsorger und die Bestatter.
  3. Die Seelsorgerin/der Seelsorger haben bei Ihrer Ansprache darauf hinzuweisen, dass die Trauergesellschaft zum Eigenschutz den Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander zu wahren hat.

Bitte beachten Sie die individuellen Regelungen in den jeweiligen Gemeinden. Diese können voneinander abweichen.

Die Priester feiern sonntags und an allen Werktagen stellvertretend für die Gläubigen alleine, d. h. ohne Beteiligung von Gläubigen, Ministranten etc. (die Corona-Krise ist ein „gerechter Grund“ gemäß can. 906 CIC) die Heilige Messe. Bestellte Intentionen werden in diesen Messen gefeiert.

Dies, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag der Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein.

Wir haben die Möglichkeit geschaffen, verschiedene Gottesdienste in einem Livestreaming über das Internet mitzufeiern. Beachten Sie bitte hierzu die Veröffentlichungen auf unserer Homepage und den sozialen Medien.

Auch wenn dazu aufgerufen ist, die Kirchen offen zu halten, so sind diese jedoch während der Feier der Gottesdienste (auch Gottesdienste mit Livestreaming) zu verschließen. Eine physische Präsenz von Gläubigen ist bei den Gottesdiensten nicht gestattet. Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit. Sie sind auf dieses wie auf weitere Angebote in Funk, Fernsehen und Internet hinzuweisen.

Die Gläubigen sind einzuladen, sich zu dieser Zeit zu Hause geistlich am Gottesdienst der Kirche zu beteiligen.

  • Auch bislang tagsüber geöffnete Kirchen sind vorerst (bis es von staatlicher Seite andere Anweisungen gibt) weiter offen zu halten als Orte des persönlichen Gebetes.
  • Seelsorger und Seelsorgerinnen sollen als Ansprechpersonen für die Gläubigen zur Verfügung stehen.

Wir sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll auch persönlich für die Gläubigen erreichbar. Die notwendigen Hygienevorschriften sind dabei unbedingt zu beachten.

  • Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (Pfarrei, Dekanat, Diözese) unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chöre, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.
  • Unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes ist die Seelsorge weiter zu gewährleisten.

Krankenbesuche

Persönliche Krankenbesuche müssen wegen der Gefahr einer Ansteckung der alten und kranken Menschen unterbleiben.

Dies betrifft auch die Besuche zu Geburtstagen und anderen Jubiläen.

Krankensalbung kann unter Beachtung der Hygienevorschriften und Regelungen gespendet werden.

  • Die Pfarrbüros bleiben besetzt. Der Publikumsverkehr eingestellt. Eine Kommunikation ist nur telefonisch und digital möglich. Nach Voranmeldung können Unterlagen jedoch abgeholt werden.  
  • Alle unsere Pfarrheime bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
  • Katholische Öffentliche Büchereien, Teestuben, Kirchencafé’s usw. bleiben geschlossen.
  • Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der staatlichen Behörden.
  • Für den Fall, dass eine Ausgangssperre verhängt wird und Seelsorgerinnen und Seelsorger in Notfallsituationen unterwegs sein müssen, wurde durch das Bischöfliche Ordinariat ein Dienstausweis zur Verfügung gestellt

Auf unserer Homepage werden Sie mit den entsprechenden Informationen laufend auf dem neuesten Stand gehalten.

Die augenblickliche Situation ist für uns alle nicht einfach und völlig neu. Daher ist es wichtig, jetzt nicht in Panik zu verfallen, sondern den Menschen durch unser Tun und Lassen Sicherheit zu geben. Wir möchten die Seelsorge auch unter den gegebenen Bedingungen weitestgehend aufrechterhalten und für die Gläubigen da sein. Unser kirchlicher Auftrag ist die Solidarität mit der gesamten Gesellschaft.

Im Gebet verbunden
                Ihre Seelsorger

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