Winnweiler
Pfarrei Heilig Kreuz

Donnerstag, 08. April 2021

In eigener Sache: Pfarrhaus Börrstadt

Leserbrief des Vorstandes des Verwaltungsrates zum Artikel "Pfarrhaus zu kaufen" am 08.04.2021 in der Rheinpfalz

Mit großer Verwunderung haben wir heute den Artikel zum Börrstadter Pfarrhaus gelesen: Zum Einen, weil der Verfasser offensichtlich nicht auf die Idee kam, beim Verwaltungsrat der Pfarrei Heilig Kreuz nachzuhaken und Informationen einzuholen. Zum Anderen (was die Folge aus diesem journalistischen Fauxpas ist), weil der Artikel sachlich vermeidbare Fehler enthält, welche Missverständnisse befördern und "Stimmungen" erzeugen können. Hier nun ein paar Korrekturen und ergänzende Informationen, welche den Sachverhalt aufhellen können:

Angesichts der finanziellen Entwicklungen in der Diözese und auch angesichts des Bedarfs der Pfarrei und ihrer Gemeinden ist schon seit Jahren klar, dass wir unseren Gebäudebestand reduzieren müssen. Die vorhandene Vielzahl an Immobilien können wir uns schlichtweg nicht mehr leisten. So hat der Verwaltungsrat mit Blick auf Börrstadt entschieden, dass wir alles dafür tun, die Kirche zu erhalten und zu renovieren - uns jedoch vom Pfarrhaus trennen werden.

Um den Wert der Immobilie zu klären, haben wir bewusst ein externes (!) Sachverständigenbüro beauftragt, ein Zeitwertgutachten zu erstellen und den Verkehrswert zu ermitteln. Nach eingehender Untersuchung des Gebäudes mitsamt Nebengebäuden und Grundstück beziffert der Sachverständige die Immobilie auf einen Wert, der im Rahmen unseres Angebotes an die Ortsgemeinde liegt. Da diese ein Vorkaufsrecht hat, boten wir die Immobilie zuerst der Gemeinde an, um dieser eine Chance zum Erwerb - auch zu einem etwas günstigeren Preis zu geben. Rechtlich gesehen hätten wir die Immobilie auch gleich in den offenen Markt geben können; mit der Folge, dass der Gemeinde weniger finanziellen Spielraum geblieben wäre.

Nach langer Bedenkzeit und mehreren Begehungen hat der Ortsgemeinderat nun entschieden, die Immobilie nicht zu erwerben. Eine verständliche Entscheidung, hätte es doch zur gemeindlichen Weiternutzung des als Wohnhaus konzipierten Gebäudes umfangreiche Umbaumaßnahmen gebraucht. Natürlich würde dazu auch die Behebung einiger Mängel notwendig sein. Was der Artikel jedoch völlig verzerrt und auch falsch darstellt, ist, dass diese Mängel nicht "erheblich", sondern dem Alter des Gebäudes angemessen und erwartbar sind. Zudem sind die Mängel bereits in die Berechnung des Verkehrswertes eingeflossen. Die Immobilie hat also MIT vorhandenen Mängeln den errechneten Wert - und ist dem Gutachten zu Folge in einem guten baulichen Zustand. Im Übrigen ist der Verkehrswert gesetzlich definiert (§194 BauGB) - hier einen Phantasiewert zu nennen, wäre schlichtweg illegal.

In der nächsten Zeit wird die Immobilie im Bieterverfahren zum Kauf angeboten werden. Da wir der Ortsgemeinde sehr viel Zeit gelassen haben, ist es nun unser Interesse, die Immobilie möglichst bald - und zu einem ihr entsprechenden Preis - zu veräußern. Da das Interesse sehr hoch ist, wird es nach Ausschreibung einen Besichtigungstermin für alle Interessent*innen geben, welche im Anschluss ihr Gebot abgeben können.

Als Vorstand des Verwaltungsrates der Pfarrei Heilig Kreuz - und damit auch der Gemeinde Börrstadt-Sippersfeld - verbleiben wir im Angesicht des veröffentlichten Artikels mit einem großen Fragezeichen im Kopf. So ist uns nicht ganz klar, ob (und wenn ja wer, wie und wozu) hier Sachverhalte oder gar Personen instrumentalisiert werden. In unserer Gedankenwelt ist es immer sinnvoll, wenn sowohl in der Kirchen- als auch in der Ortspolitik offen und transparent miteinander umgegangen wird. Denn Gerüchte, unvollständige oder gar fehlerhafte Informationen erschweren das Miteinander. Und gerade das wäre in Zeiten wie diesen so wichtig...

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Leinhäuser, Pfarrer
Marliese Müller, stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende

 

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