Montag, 21. Juli 2025
Kirchenrechtliche Anzeige gegen Kölner Kardinal Woelki: Worum es geht und was nun zu erwarten ist
Wieder steht der Kölner Kardinal Woelki in den Schlagzeilen. Es geht um eine kirchenrechtliche Anzeige gegen ihn wegen seines Verhaltens bei mehreren Missbrauchsfällen von Klerikern.
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki innerkirchliche Anzeige wegen des Vorwurfs kirchenrechtlich relevanter Pflichtverletzungen erstattet. Die KNA erklärt den Inhalt der Anzeige und das weitere Verfahren.
Was wirft der Beirat dem Kölner Kardinal vor?
Unter Verweis auf Äußerungen der Staatsanwaltschaft wirft der Beirat dem Kardinal vor, er habe mit Falschaussagen vor Gericht "ihm obliegende Sorgfaltspflichten pflichtwidrig verletzt". Ferner zeigt der Beirat einen "nachlässigen Umgang mit Akten über Missbrauchsfälle sowie die Täuschung von Missbrauchsbetroffenen über (...) Wege bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und beim Verfahren zur Anerkennung des ihnen widerfahrenen Leids" an.
Auf welche Bestimmungen des Kirchenrechts beruft sich die Anzeige?
Der Beirat verweist auf das allgemeine Kirchenrecht sowie auf zwei jüngere Kirchengesetze von Papst Franziskus. Der hatte 2016 in dem Schreiben "Come una madre amorevole" (Wie eine liebende Mutter) verfügt: "Ein Diözesanbischof kann nur dann entlassen werden, wenn er objektiv und in sehr schwerwiegender Weise den Pflichten seines Amtes nicht nachgekommen ist. (...) Bei Missbrauchsfällen ist es ausreichend, wenn die Pflichtverletzung lediglich schwerwiegend war."
Später hatte er in dem Gesetz "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) außerdem festgelegt, dass Bischöfen nach Missbrauchsvorwürfen gegen Kleriker kirchenrechtliche Strafen drohen, wenn sie Ermittlungen behindern. Konkret spricht das Gesetz von "Handlungen oder Unterlassungen, die darauf gerichtet sind, die zivilen Untersuchungen oder kirchenrechtlichen Untersuchungen verwaltungsmäßiger oder strafrechtlicher Natur (...) zu beeinflussen oder zu umgehen."
An wen geht die Anzeige?
Da Erzbischof Woelki Metropolit der Kirchenprovinz Köln ist, geht die Anzeige zunächst an den dienstältesten Bischof dieser Provinz, das ist derzeit der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Wenn sie formal korrekt ist, leitet er sie weiter an das zuständige "Dikasterium für die Bischöfe" im Vatikan. Dort findet eine inhaltliche Prüfung statt, erst danach können kirchenrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Was droht Woelki schlimmstenfalls?
Nur falls sich herausstellen sollte, dass Woelki tatsächlich staatliche oder kirchliche Ermittlungen behindert oder seine bischöflichen Verpflichtungen in schwerer Weise verletzt hat, würden ihm im schlimmsten Fall die Amtsenthebung sowie weitere kirchenrechtliche Strafen drohen.
Kann der Kölner Kardinal ungeschoren davonkommen?
Wenn die Überprüfung ergibt, dass der mutmaßliche Meineid keine Auswirkungen auf die Ermittlungen hatte und dass sonstige Versäumnisse des Kardinals keine "schwerwiegenden Pflichtverletzungen" darstellen, sind Amtsenthebung und Bestrafung unwahrscheinlich. In diesem Fall wäre noch zu prüfen, ob gemäß Canon 1399 des Kirchenrechts die "besondere Schwere der Rechtsverletzung eine Bestrafung erfordert und die Notwendigkeit drängt, Ärgernissen zuvorzukommen oder sie zu beheben".
(Ludwig Ring-Eifel/kna)